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Steuerlicher Wohnsitz – Privatpersonen

Viele unserer Kunden sind im Ausland lebende Spanier und beziehen Einkünfte und Kapitalgewinne aus verschiedenen Ländern.

Die Anwaltskanzlei Vives Pons verfügt über Experten im Bereich der internationalen Besteuerung mit umfassender Erfahrung in der Auslegung internationaler Doppelbesteuerungsabkommen.

Wir beraten Sie zu Änderungen des steuerlichen Wohnsitzes und wie Sie einen steuerlichen Wohnsitz erlangen können, der in Spanien nur durch eine von der Steuerbehörde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung erlangt werden kann; die jährliche Einkommensteuererklärung ist unerlässlich.

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