...

Einkommensteuer für Nichtansässige – Privatpersonen

Nichtansässige Personen, die in Spanien Eigentum besitzen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung für Nichtansässige auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Steuerschuld abzugeben.

Zur Einhaltung der Vorschriften sind auch diejenigen verpflichtet, die in Spanien Einkünfte oder Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien erzielen.

Die Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer von Vives Pons beraten ihre Mandanten zu folgenden Aspekten:

  • Beratung zu Steuerwohnsitz und Steuerpflichten
  • Beratung zu Steuervorteilen in Spanien
  • Steuerplanung
  • Einkommensteuererklärung für Nichtansässige

Unterstützung für Ihr Projekt

IHRE VERTRAUENSWÜRDIGEN VERBÜNDETEN

Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung, damit Ihr Projekt ein Erfolg wird.

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.