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Einkommensteuer für Nichtansässige – Privatpersonen

Nichtansässige Personen, die in Spanien Eigentum besitzen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung für Nichtansässige auf der Grundlage ihrer tatsächlichen Steuerschuld abzugeben.

Zur Einhaltung der Vorschriften sind auch diejenigen verpflichtet, die in Spanien Einkünfte oder Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien erzielen.

Die Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer von Vives Pons beraten ihre Mandanten zu folgenden Aspekten:

  • Beratung zu Steuerwohnsitz und Steuerpflichten
  • Beratung zu Steuervorteilen in Spanien
  • Steuerplanung
  • Einkommensteuererklärung für Nichtansässige

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