N.I.E. – Einzelpersonen
Ausländer, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen eine Beziehung zu Spanien haben, erhalten eine NIE (National Identification Number) zu Identifikationszwecken.
Eine von der spanischen Nationalpolizei ausgestellte, persönliche, eindeutige und fortlaufende Nummer dient als Identifikationsmerkmal des Ausländers. Sie berechtigt zwar nicht zum Aufenthalt in Spanien, ist aber für jegliche Transaktionen innerhalb des spanischen Staates unerlässlich und muss auf allen für den Ausländer ausgestellten oder bearbeiteten Dokumenten sowie auf allen Stempeln in seinem gültigen Reisepass oder Personalausweis erscheinen.
Auf Wunsch können die Anwälte und Steuerberater von Vives Pons die NIE in Ihrem Namen mittels einer speziell zu diesem Zweck ausgestellten Vollmacht beantragen.
Unterlagen, die Sie unserem Anwalt vorlegen müssen:
- ausgedrucktes Antragsformular vollständig ausgefüllt
- Die Vollmacht wurde von Den Haag übersetzt und mit einer Apostille versehen und zugunsten unseres beauftragten Anwalts zur Bearbeitung der Identifikationsnummer ausgestellt.
- Zwei Passfotos
- Kopie des Originalpasses oder Personalausweises, beglaubigt vom Konsulat
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