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Touristenvermietungslizenz

Als touristische Immobilien gelten Immobilien, deren Nutzung durch den Preis bestimmt wird, die in der Regel sofort verfügbar sind und für touristische Zwecke, Urlaub oder Erholungszwecke bestimmt sind.

Dies gilt als gegeben, wenn es üblicherweise so ist:

  1. Es wird von Unternehmen, die touristische Immobilien verwalten, für die Nutzung durch Touristen angeboten.
  2. Es wird den Kunden vom Eigentümer unabhängig von der Vertragslaufzeit und den von der Hotelbranche angebotenen Dienstleistungen zur Verfügung gestellt.
  3. Bei der Nutzung von Tourismusmarketingkanälen, einschließlich des Internets und anderer neuer Technologiesysteme.

Dieses Konzept ist von anderen Wohnungsvermietungen zu unterscheiden, die zwar saisonal sind, aber lediglich als reine Unterkunft wahrgenommen werden und keine zusätzlichen Dienstleistungen bieten.

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Was kann angefordert werden?

Informieren Sie die „Tourismusverwaltung“ über alle Umstände, die die touristische Nutzung einer touristischen Immobilie beeinträchtigen (Beginn oder Ende der Tätigkeit sowie Änderungen wie: Klassifizierung, Kapazität, Eigentumsverhältnisse usw.).

Wer kann sich bewerben?

Jede Person oder jedes Unternehmen, unabhängig davon, ob es Eigentümer der touristischen Immobilie ist oder nicht, die/das die Immobilie in einem Zustand der sofortigen Verfügbarkeit für die Nutzung durch Kunden zu touristischen, Urlaubs- oder Erholungszwecken überträgt, vorausgesetzt, dass diese Überlassung zu diesem Zweck und gewohnheitsmäßig erfolgt.

Wir von Vives Pons & Associates möchten Ihnen bei der Beschaffung dieser Dokumente helfen und bieten Ihnen daher ein TOURISTENUNTERKUNFTSPAKET an, wenn Sie bis zu 5 Objekte besitzen, das Folgendes beinhaltet:

  • Digitales Zertifikat
  • Grundbucheintragung in der offiziellen Datenbank
  • Beschwerdeblätter
  • Pflichtformulare
  • offizielles Kennzeichen

Wir bieten außerdem einen jährlichen Wartungs- oder Änderungsservice an, bei dem alle Informationen in der offiziellen Datenbank aktualisiert werden und Einträge, Änderungen und Stornierungen Ihrer Objekte erfasst werden.

Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass Sie, wenn Sie Eigentum in Spanien besitzen und nicht in Spanien ansässig sind, verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung für Nichtansässige abzugeben.

 

  • Wenn Sie die Immobilie vermieten, müssen Sie zwei Steuererklärungen abgeben: eine für den Vermietungszeitraum und eine für den Zeitraum ohne Vermietung. Wenn Sie die Immobilie zu unterschiedlichen Zeiten im Jahr vermieten, müssen Sie vierteljährliche Steuererklärungen abgeben.
  • Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind, diese aber nicht vermieten, müssen Sie nur eine jährliche Steuererklärung abgeben.
  • Wenn Sie eine Immobilie besitzen und diese ganzjährig vermieten, gilt sie nicht mehr als Ferienwohnung und Sie sind verpflichtet, vierteljährliche Steuererklärungen abzugeben.

Und wenn Sie in Spanien wohnhaft sind, müssen Sie die Einnahmen aus dieser Vermietung in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung angeben.

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Vivespons Lawyers & Accountants
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