Testamente
Spanische Testamente sind individuell und persönlich. Sie können zwar in anderen Sprachen verfasst werden, ein gemeinschaftliches Testament ist jedoch nicht möglich. Jede Person benötigt ein eigenes Testament. Spanische Testamente gelten nur für Vermögen in Spanien. Besitzen Sie Vermögen in anderen Ländern, müssen Sie dort ein Testament aufsetzen.
Das zuletzt unterzeichnete Testament ist maßgebend. Wichtig zu wissen: Sollten Sie weitere Testamente haben, bleiben diese von Ihrem spanischen Testament unberührt.
Das Verfahren zur Erlangung eines spanischen Testaments ist wie folgt:
1. Kontakt Vives Pons, Rechtsanwälte und Steuerberater.
2. Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer von Vives Pons Erstellen Sie ein Protokoll oder einen Entwurf mit diesen Informationen und senden Sie ihn an das Notariat mit der Bitte um einen Termin zur Unterzeichnung des Testaments.
3. Sie und ein Mitglied des Teams von Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer von Vives Pons Sie werden am Tag des Termins beim Notar erscheinen.
4. Beim Notar werden wir uns in einem separaten Raum zusammensetzen und das Testament in Ruhe durchlesen. Wenn Sie mit dem Inhalt einverstanden sind, muss es von Ihnen und dem Notar unterschrieben werden.
5. Sobald das Testament rechtskräftig unterzeichnet ist, erhalten Sie eine Kopie und Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer von Vives Pons Sie werden eine weitere Kopie für Sie im Büro aufbewahren.
Unsere Gebühren beinhalten Mehrwertsteuer, Testamentserstellung, Notargebühren und Registrierungsgebühren.









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