SIP-Karten
Gesundheitsversorgung durch das spanische Sozialversicherungssystem
Die Aufgabe der Sozialversicherung im Gesundheitswesen besteht darin, Arbeitnehmern, Rentnern oder deren Familienangehörigen, die in Spanien wohnen, medizinische und pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten.
Wir unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer Gesundheitsversorgung in Spanien, sowohl für Sie selbst als auch für Ihre engsten Familienangehörigen. So können Sie Ihre SIP-Karte beantragen und die öffentlichen Gesundheitsleistungen und -vergünstigungen Spaniens in Anspruch nehmen.
Europäische Gesundheitskarte
Wenn Ihre Krankenversicherung in Spanien anerkannt ist, können wir die Europäische Krankenversicherungskarte für Ihre Reisen innerhalb Europas beantragen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte bescheinigt ihrem Inhaber das Recht, während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Slowakei, Slowenien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Vereinigtes Königreich, Tschechische Republik, Rumänien, Schweden), des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz medizinisch notwendige Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen, wobei die Art der Leistungen und die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts berücksichtigt werden.
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist ab Ausstellungsdatum bis zum darauf angegebenen Ablaufdatum gültig. Die Gesundheitsversorgung erfolgt zu denselben Bedingungen wie für Versicherte im jeweiligen Reiseland.









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