NIE-Nummer
Die NIE (Ausländeridentifikationsnummer) ist eine persönliche, eindeutige und exklusive Nummer, die alle Ausländer zu Identifikationszwecken besitzen müssen.
Alle Ausländer, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen eine Verbindung zu Spanien haben, können die NIE persönlich bei der Generaldirektion der Polizei oder, falls sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in Spanien aufhalten, bei der Botschaft oder den Honorarkonsulaten ihres Herkunftslandes beantragen.
Für diesen Antrag müssen die vollständig ausgefüllten Formulare, der gültige Originalpass oder Personalausweis des Antragstellers sowie die ordnungsgemäß entrichtete Gebühr eingereicht werden.
Bei Minderjährigen müssen auch der Vater, die Mutter oder der Vormund anwesend sein und eine Kopie und das Original ihres Reisepasses oder Personalausweises sowie die Originalgeburtsurkunde des Minderjährigen, die von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt wurde, vorlegen.
Die NIE ermöglicht Ihnen die Durchführung folgender Verfahren:









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