Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger
Wir unterstützen Ausländer im gesamten rechtlichen Prozess der sozialen und beruflichen Integration.
Wir übernehmen alle Einwanderungsverfahren und Formalitäten, einschließlich der Beantragung von Arbeitsgenehmigungen und der spanischen Staatsbürgerschaft.
Wir bieten verschiedene Möglichkeiten zur Verlängerung und Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen.
Familienangehörige von EU-Bürgern
AUFENTHALTSKARTE FÜR EIN NICHT-EU-FAMILIENMITGLIED EINES UNIONSTAATSBÜRGERS
Familienangehörige spanischer Staatsbürger oder Staatsbürger anderer EU-Länder können unter Umständen eine Aufenthaltskarte als Familienangehörige von EU-Bürgern beantragen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung dieser Karte, von der Beschaffung der erforderlichen Dokumente und Termine über die Begleitung durch den Antragsprozess bis hin zum Ausfüllen der Antragsformulare.
Allgemeine Regelungen – Ausländische Staatsbürger
Aufenthaltserlaubnis für nicht-kommerzielle Zwecke
Antrag eines ausländischen Staatsbürgers ohne Wohnsitz in Spanien, der nach Spanien einreisen möchte, ohne dort einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN FÜR FAMILIENZWIEDERVORBEREITUNGEN
Ein ausländischer Einwohner kann folgende Familienmitglieder zu sich nach Spanien holen: Ehepartner, Kinder usw., sofern er die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und strafrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Aufenthaltsgenehmigungen aufgrund bestehender Beziehungen und anderer Ausnahmesituationen
Ausländer, die sich in Spanien aufhalten und eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchten, müssen diese beantragen, sofern sie unter anderem einen ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien von mindestens zwei Jahren und das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens sechs Monaten durch die in der Verordnung vorgesehenen Dokumente nachweisen.
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für Investoren und Unternehmer: Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für ausländische Staatsbürger, die in Spanien investieren und ein Unternehmen gründen möchten.
Immobilieninvestoren: Nachweis, dass der Antragsteller eine Investition in Immobilien in Höhe von 500.000 Euro getätigt hat.
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Wohnsitz
In Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer von Vives Pons Wir unterstützen Sie bei Ihrem Einbürgerungsantrag. Die Einbürgerung durch Aufenthalt ist für Ausländer möglich, die sich je nach Fall 10, 5, 2 oder 1 Jahr lang rechtmäßig und ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben.









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